Da das Latinum eigentlich eine Sache der Schule ist, und es sich um eine Ergänzung zur Abiturprüfung handelt, liegt die Durchführung der Prüfung ausschließlich in der Hand der Schulbehörden. Nur in seltenen Fällen hat die Universität hier etwas zu sagen.

Hat man einen Uni-Kurs absolviert, erfolgt die Anmeldung zur Prüfung in vielen Fällen über die Universität. Es ist aber in den meisten Fällen so, dass der Kursleiter nur diejenigen Teilnehmer anmeldet, die in der Abschlussklausur eine bestimmte Mindestnote erreicht haben. Oft wird man dann auch vom Kursleiter geprüft - was fast immer von Vorteil ist!

In einigen Bundesländern besteht für die nicht über die Universität gemeldeten Kandidaten die Möglichkeit zur Selbstanmeldung auf eigenes Risiko. Dann wird man jedoch so gut wie nie vom Kursleiter geprüft, sondern von fremden Prüfern! Dies sollte man immer bedenken!

Welche Unterlagen benötigt man für die Prüfung?

Das ist nun wieder je nach Universität bzw. Bundesland verschieden. Wir empfehlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle zu informieren.

Im allgemeinen müssen jedoch folgende Unterlagen bei der Meldung zur Prüfung eingereicht werden (ohne Gewähr!): (siehe auch Kasten „Hinweis“!)


Amtlicher Anmeldebogen bzw. Anmeldeformular, formlose Anmeldung genügt meistens nicht.
Abiturzeugnis
Immatrikulationsbescheinigung neuesten Datums
Lebenslauf (kurz gefasst, kein Roman!)
Angabe der Studienfächer / Berufsziel
Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung
Angabe der gelesenen Schriftsteller und Werke
Rechtsverbindliche Erklärung, dass die Anmeldung nur bei einer Schulbehörde eingereicht wurde.
Rechtsverbindliche Erklärung, ob die Prüfung zum ersten- oder zweitenmal abgelegt wird.

Daneben können weitere Unterlagen erforderlich sein, die man beim Prüfungsamt erfährt.

Online-Anmeldung zur Prüfung

Immer mehr Prüfungsämter lassen nur noch die Online-Anmeldung zur Latinumsprüfung zu. Vorreiter war Baden-Württemberg. In diesem Bundesland sind schon seit längerer Zeit die schriftlichen Anmeldungen abgeschafft. Allerdings müssen auch hier ein unterschriebener Ausdruck der Online-Anmeldung sowie weitere Unterlagen (Abiturzeugnis, Immatrikulationsbescheinigung, Lebenslauf ... (s.o.)) weiterhin mit normaler Post der zuständigen Behörde übersandt werden!

Achtung!Hinweis:

• Alle Unterlagen grundsätzlich nur in amtlich beglaubigter Kopie einreichen. Keine Originale einschicken! Die eingesandten Dokumente bleiben bei den Akten des Prüfungsamtes!
• „Abiturzeugnis“: Studierende mit ausländischem Abiturzeugnis und Prüfungskandidaten ohne vollwertiges Zeugnis (mit „Fachhochschulreife“ o.ä.) müssen unbedingt rechtzeitig vor der Prüfung mit der zuständigen Schulbehörde Kontakt aufnehmen und klären lassen, ob das Zeugnis für die Latinumsprüfung zugelassen wird! Die Tatsache, dass man sich mit diesem Zeugnis an einer Hochschule einschreiben konnte, bedeutet nicht, dass man damit auch zur Latinumsprüfung zugelassen wird.

• „Angaben über die Vorbereitung bzw. die gelesenen Schriftsteller/Werke“: Hier sollte man ehrlich sein und wirklich nur das angeben, was man gelesen hat. Unangenehme Fragen bei der Prüfung könnten die Folge sein.

• „Rechtsverbindliche Erklärung“: Bekanntlich darf man die Prüfung nur einmal wiederholen. Einige durchgefallene Schlaumeier versuchen dann, bei einer anderen Schulbehörde oder gar in einem fernen Bundesland die Prüfung noch einmal zu machen. In der letzten Zeit führen viele Schulämter jedoch einen Datenabgleich durch. Teilweise werden auch Daten mit anderen Bundesländern ausgetauscht. Im Extremfall kann dann sogar ein Strafverfahren folgen. Also Vorsicht!

Achtung: Bei den Anmeldeterminen handelt es sich meistens um Ausschlussfristen. Ist die komplette Anmeldung nicht bis zum festgelegten Termin bei der Prüfungsbehörde eingegangen, wird man zu dieser Prüfung normalerweise nicht mehr zugelassen! Anmeldungen immer per Einschreiben mit Rückschein einschicken!

Rücktritt von der Prüfung ist nach Zulassung zur Prüfung normalerweise nicht mehr möglich. Ausnahme: Erkrankung. Hier wird jedoch oft ein amtsärztliches Zeugnis verlangt. (Wie bei vielen anderen Prüfungen auch).



Prüfungsgebühren werden mittlerweile in einigen (nicht allen) Bundesländern erhoben. Man sollte, wenn Prüfungsgebühren fällig werden,  mit durchschnittlich 50-70 Euro,-- rechnen. (Ohne Gewähr).

Wie laufen die Prüfungen ab?

Man benötigt eine Zulassung, die man vom zuständigen Prüfungsamt nach der Anmeldung erhält. (Vorausgesetzt, man hat alle nötigen Unterlagen eingereicht). Falls die Unterlagen nicht bis etwa 14 Tage vor der Prüfung eingetroffen sind, sollte man sich mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. (Auch dort sitzen nur Menschen...).

In der Zulassung erfährt man u.a. das genaue Datum, die Uhrzeit und den Ort der (schriftlichen) Prüfung. Man tut gut daran, den Ort und den Weg dorthin einige Tage zuvor in Augenschein zu nehmen.

Die Prüfungen werden oft an staatlichen Gymnasien in größeren Städten durchgeführt. Der Termin liegt fast immer am Nachmittag, da an den Schulen vormittags regulärer Unterricht stattfindet. Man sollte sich grundsätzlich spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung im Schulsekretariat einfinden. Auch dann, wenn in einigen Zulassungsbriefen von nur „15 Minuten“ die Rede ist. Regelmäßig gibt es vor der Prüfung verschiedene Dinge zu klären und wenn dann 70-80 Prüfungskandidaten anstürmen, wird es zeitlich eng.

Was muss man mitbringen? (Liste nicht vollständig; ist je nach Prüfungsamt unterschiedlich!)

• den amtlichen Zulassungsbescheid im Original, keine Kopie
• einen gültigen Personalausweis oder Reisepass; die Betonung liegt auf gültig. Die Prüfer sind nicht verpflichtet, einen abgelaufenen Ausweis anzuerkennen; im Zweifelsfall gilt dann die Prüfung wegen „Nichtantretens“ als nicht bestanden.

Achtung: Andere Ausweise wie z.B. Führerschein, Stud.-ausweis, Institutskarte u.a. werden normalerweise nicht anerkannt.

• Schreibzeug, Papier (in einigen Fällen bekommt man „amtliches“ Papier und darf nur darauf schreiben).
• die zugelassenen Wörterbücher (siehe Zulassungsbescheid!). In diesen Büchern dürfen keine eigenen Eintragungen drinstehen! Man riskiert bei den regelmäßigen Kontrollen den Prüfungsausschluss mit entsprechenden Konsequenzen (Nichtbestehen der Prüfung .......)

Prinzipiell gilt: Man darf nur das mitbringen, was im Zulassungsbescheid als erlaubt erwähnt ist. Deshalb immer dort genau nachschauen. Im Zweifelsfall vom Prüfungsamt einen schriftlichen Bescheid erteilen lassen und zur Prüfung mitnehmen. Mündliche Absprachen gelten grundsätzlich nicht!!! Leider sind da schon ziemlich viele Leute reingefallen!

Umfang der schriftlichen und mündlichen Prüfung

Leider kann man hier keine verbindlichen Angaben machen. Bei der schriftlichen Prüfung erhält man durchschnittlich drei Zeitstunden zur Bearbeitung, die mündliche Prüfung dauert etwa 15-20 Minuten. (Wobei es manchmal auch nur 18 bzw. in problematischen Fällen auch mal 25 Minuten sein können). Für die mündliche Prüfung erhält man 15-20 Minuten Vorbereitungszeit; man darf dabei kein Wörterbuch oder ähnliche Hilfsmittel benutzen.

Normalerweise muss man in der schriftlichen Prüfung eine bestimmte Note erreichen, um zur (obligatorischen) mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Welche das ist, erfährt man beim Prüfungsamt.

Die Gesamtnote selbst wird unterschiedlich berechnet. Häufig ist es so, dass schriftliche und mündliche Note 1:1 gewertet werden. (Beispiel: Klausur: ausreichend (4), mündliche Prüfung: gut (2); Gesamtergebnis somit: befriedigend (3). Die schlechteste Gesamtnote, bei der man gerade noch bestanden hat, ist häufig 4 (ausreichend); wer darunter liegt, ist durchgefallen.) In der Diskussion ist, diese Grenze in den nächsten Jahren anzuheben, um die Gerechtigkeit gegenüber denjenigen zu wahren, die Latein bereits in der Schule hatten und erheblich mehr Arbeit investieren mussten.

Inhalt von Klausur und mündlicher Prüfung

Die Klausur umfasst regelmäßig die Übersetzung eines anspruchsvollen lateinischen Textes ins Deutsche, Fragen müssen nur selten beantwortet werden. Der Autor ist meistens bekannt; das Werk manchmal auch. Allerdings kann es hier aufgrund der sogenannten Prüfungsfreiheit Abweichungen geben. Auch wenn vorher jedesmal die Cicero-Reden gegen Verres Gegenstand der Klausur waren, kann beim nächsten Mal eine andere Cicero-Rede drankommen. Dies sollte man sich immer vor Augen halten!

Bei der mündlichen Prüfung geht es etwas anders zu. Man bekommt 15-20 Minuten Zeit und darf solange unter Aufsicht den Prüfungstext vorbereiten. (Länge des Textes verschieden; normalerweise zwischen 60 und 70 Wörtern). Wörterbücher sind fast überall nicht zugelassen!

Nach der Vorbereitung wird man in den Prüfungsraum gebracht, in dem sich die Prüfungskommission befindet. Meistens handelt es sich dabei um drei Personen, einen Prüfungsvorsitzenden, den Prüfer und einen Protokollführer. Wurde man über die Universität angemeldet, so bestehen gewisse Chancen, dass der Kursleiter gleichzeitig Prüfer ist.

Ein ganz spezieller Hinweis: Die Prüfungskommission legt normalerweise größten Wert auf gute Umgangsformen. Das bedeutet konkret: Man sollte beispielsweise nicht in den Prüfungsraum hineinstürmen und ohne jede Vorwarnung erklären, dass verschiedene Vokabeln unbekannt seien. (Gegenseitige Freundlichkeit sollte ohnehin selbstverständlich sein.)

Viel besser ist es, nach der Begrüßung zunächst einmal (nach vorheriger Aufforderung) den lateinischen Text vorzulesen und erst im Textzusammenhang nach einer möglicherweise unbekannten Vokabel zu fragen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass jede Rückfrage zu Grammatik und Vokabeln als Fehler gewertet werden muss. Eine humane Prüfungskommission wird deshalb einem Kandidaten erst einmal über Eselsbrücken zu helfen versuchen und nicht sofort direkte Antwort geben.

Zunächst wird der vorgegebene Text übersetzt, wobei in problematischen Fällen von der Kommission auch einmal nach einer grammatischen Struktur bzw. einer Vokabel gefragt werden kann.

Nach der Übersetzung folgen fast immer Zusatzfragen. Wie umfangreich dieser Komplex ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Diese Fragen können sich u.a. beziehen auf ...........

• ......... den Inhalt des Textes. „Ordnen Sie die Übersetzung in den Gesamtzusammenhang des Werkes ein“. Hier sollte man das Werk gut kennen und wissen, was darin passiert.

• ......... den Autor. („Wann lebte er?“; „Wo wurde er geboren?“; „Sehen Sie Zusammenhänge zwischen Leben und Werk?“),

• ......... seine Werke. („Welche Werke dieses Autors kennen Sie noch?“; „Welche Literaturformen vertritt er?“)

• ......... wichtige grammatikalische Erscheinungen im Text. („Sie haben diesen Nebensatz mit „weil“ übersetzt“. Sind weitere Übersetzungsmöglichkeiten denkbar? “; „´Helfen´ kann im Lateinischen durch ´adiuvare´ und ´adesse´ wiedergegeben werden. Wie würden Sie ´Ich helfe dem Freund´ mit den beiden Verben übersetzen?“)

• ......... die Stilmittel (Stilistika) im Text. Diese spielen beim Verständnis des Textes eine sehr große Rolle. Oft spricht man auch von „Tropen und Figuren“. Eine sehr gute Zusammenstellung findet man oft in den besseren Grammatiken, z.B. in der Lateinischen Grammatik von Hermann Throm. Moderne Schulgrammatiken sind auf diesem Gebiet häufig völlig unbrauchbar.

Nach unserer Beobachtung wird gelegentlich auch etwas tiefer gefragt. Wären beispielsweise Ciceros „Orationes in Catilinam“ (Reden gegen Catilina) Gegenstand der Prüfung, käme mit ziemlicher Sicherheit eine Frage zu dem Historiker Sallust, der sich ebenfalls mit Catilina befasst hat.

Nach der Prüfung folgt eine Beratung der Kommission über die Note; danach wird der Kandidat wieder in den Raum gerufen. Dabei wird ihm auch das Ergebnis der Klausur mitgeteilt. Das Zeugnis selbst erhält man erst einige Zeit später.

Zu den Chancen bei der Prüfung kann man allgemein nur soviel sagen, dass bei intensiver Vorbereitung und Mitarbeit in den Kursen die Chancen nicht schlecht stehen, die Prüfung zu bestehen. Die Betonung liegt aber auch hier auf intensiver Vorbereitung. Wer meint, ohne größere Mühe hier durchkommen zu können, irrt gewaltig und wird spätestens bei der Prüfung eine böse Überraschung erleben. Dies gilt ganz besonders für solche, die meinen, nur bei jeder zweiten oder dritten Kurssitzung anwesend sein zu müssen. Bitte klicken Sie hier, um zum Artikel "Wann sollte man Latein lernen? zu gelangen.

   
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